Fränkische Landeszeitung, 11. November 2016

Sperriges Thema locker aufbereitet. Kommunalabgaben: Kurzweiliges Seminar in der Feuerbach Akademie

ANSBACH (cc) – Das Kommunalabgabenrecht ist und bleibt attraktiv - zumindest dann, wenn die Feuerbach Akademie zu ihrem alljährlichen Praktikerse-minar einlädt. Kompetent, charmant und druchaus nicht immer mit derselben Meinung wiesen Dr. Juliane Thimet vom Bayrischen Gemeindetag und Otto Schaudig, bis Mitte des Jahres Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwal-tungshof (VGH), auch dieses Mal einen Weg durch schwieriges Terrain. Im Mittelpunkt: Beiträge für Wasser und Abwasser.

Ein Büro ist durch eine Tür mit einem Lager verbunden, in dem es wieder Waschbecken noch Toiletten gibt. Sollen für das Lager Beiträge erhoben werden? Diesen geradezu klassischen Fall lernen Bürgermeister, Kämmerer und geschäftsleitende Beamte an diesem Tag im Ansbacher Feuerbachhaus in vielen Variationen kennen. Wird das Lager regelmäßig bewirtschaftet oder nur alle halbe Jahre betreten? Besteht eine Art Sicherheitsschleuse? Oder eine Brandschutztür? „Blöde Fälle" so der Kommentar von Dr. Juliane Thimet, der Expertin vom Bayrischen Gemeindetag. Blöd, weil es für die Kommunen beim „Veranlagen" von Beiträgen nicht nur um Gerechtigkeit geht, sondern teils um Flächen von „mehreren zigtausend Quadratmetern" – und damit eine ordentliche Summe Geld.

 

Plötzlich kommen auf eine Nachfrage hin auch die Kirchen ins Spiel. „Ich empfehle, die Sakristei als funktional getrennt von Kirchenschiff zu behandeln und eben nur die Sakristei zu verlangen", meint Dr. Thiemet. Der frühere VGH-Richter Schaudig widerspricht, meint aber: „Wo kein Kläger..." Ohnehin ist das mit den Beiträgen so eine Sache. Sie werden einmalig, also zum Beispiel für eine Erschließung oder eine Herstellung gezahlt. Was aber ist, wenn auf einem Grundstück nach 40 Jahren Gewächshäuser weichen und eine ganze Reihe von Doppelhaushälften entsteht? Ist der Beitrag dann verbraucht? Kann ein neuer Beitrag erhoben werden? Wenn ja, wird der alte angerechnet? „Da ist vieles noch ungeklärt", meint die Expertin vom Gemeindetag, während Jurist Schaudig ungläubig fragt: „Ist das wirklich so ein unlösbares Problem?" Sein Rat: Die zusätzlich entstandene Geschossfläche wird veranlagt, die frühere angerechnet. Die Informationsveranstaltung „Kommunalabgabenrecht in Bayern" ist mittelfrankenweit ein Renner. Die 65 Plätze im Feuerbachhaus reichen nie aus und sind in Windeseile belegt. „Die ersten Anmeldungen kommen bereits fünf Minuten nach Rundmail", erklärt Rechtsanwältin Dr. Sylvia Meyerhuber für die Feuerbach Akademie. Nach sechseinhalb Stunden haben die Verwaltungsmitarbeiter jede Menge Wissenswertes für die tägliche Praxis mitgenommen.