Fränkische Landeszeitung, 24.10.2015

„Die Betriebsprüfung als Akademiefach". Großes Interesse beim Feuerbach-Unternehmerabend

ANSBACH (sh) – Betriebsprüfer des Finanzamtes genießen in Unternehmen nicht den besten Ruf. Der Grund ist einfach: Im vergangenen Jahr trieben die bundesweit mehr als 13000 Prüfer rund 17,9 Milliarden Euro ein, Geld, das die Unternehmer natürlich gern für sich behalten hätten. Und so war der Zuspruch groß, als sich jetzt die Feuerbach Akademie in Ansbach des Themas annahm. Eine Erkenntnis des Abends, formuliert von Rechtsanwalt Dr. Alfred Meyerhuber: „Betriebsprüfer sind auch Menschen, manchmal sogar gute."

Am Finanzamt Ansbach gehen 50 Betriebsprüfer ihrer Arbeit nach. Das Zuständigkeitsgebiet umfasst die gesamte Region8, also die Landkreise Ansbach, Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und Weißenburg-Gunzenhausen sowie die kreisfreie Stadt Ansbach. Wie der Leiter der Abteilung Betriebsprüfung, Martin Porzner, der FLZ sagte, erwirtschaften die Ansbacher für den Staat jährlich zwischen 25 und 30 Millionen Euro.


Ein Anwalt (Dr. Alfred Meyerhuber), ein Finanzbeamter (Martin Porzner) und ein Wirtschaftsprüfer, der auch Steuerberater ist (Gunther Düll aus Nördlingen), erkundeten im Dreiergespräch, aber auch im Dialog mit einigen der rund 100 Gäste das weite Feld der „Betriebsprüfung".

Was ist besser für den Unternehmer, zu mauern oder offen mitzuarbeiten? Gunther Düll, seit 42 Jahren mit der Materie vertraut, meinte: „In aller Regel ist mauern schlechter." Möchte der Prüfer beispielsweise den Prüfzeitraum erweitern, weil ihm etwas Bestimmtes aufgefallen ist, „hat es keinen Sinn, auf stur zu stellen". Es gebe kaum Chancen, sich rechtlich dagegen zu verteidigen, stellte Dr. Meyerhuber fest. Der Ge-setzgeber sei nun mal mit dem Fiskus eng verbandelt. „Er will ja Geld sehen."

 

 

Für Martin Porzner, bewusst in der Mitte platziert, um „freundschaftlich sachlich an die Zange genommen zu werden", ist das Erweitern des Prüfungszeitraums „nur das letzte Mittel". Überhaupt funktionieren nach seiner Wahrnehmung die Betriebsprüfungen des Ansbacher Finanzamtes gut. „Ausnahmen bestätigen die Regel. Wenn's zu viele Ausnahmen geben würde, dann hätte ich viel zu viel zu tun, und so viel habe ich gar nicht zu tun."

So ungern ein Unternehmer einen Betriebsprüfer in seinen Räumen weiß, so sehr sollten bei ihm alle Alarmglocken schrillen, wenn der Prüfer plötzlich ohne jede Erklärung wegbleibt. Nicht selten hat er dann etwas entdeckt, das er der „BuStra", der Bußgeld- und Strafsachenstelle in Nürnberg, melden muss. In nicht wenigen Fällen, so die Praktiker, steht dann eines Morgens plötzlich die „Steufa", die Steuerfahndung, vor der Tür.

Auch sonst vermittelte der Abend Nützliches. Ekkehard Schwarz beispielsweise, Wirtschaftsförderer des Landkreises Ansbach, nahm mit, dass es zu Problemen kommen kann, wenn bei der Registrierkasse die Bedienungsanleitung fehlt. Gunther Düll wiederum erzählte, wie er einem Eisdielenbesitzer 238000 Euro rettete. Der Betriebsprüfer hatte anhand der verbrauchten Milch hochgerechnet und zugeschätzt, wie viel Eiskugeln „schwarz" verkauft wurden. Wie zu erfahren war, kann Eis „aufgebläht" werden, und es macht einen Unterschied, ob eine Kugel 44 oder 55 Gramm wiegt. „Der Betriebsprüfer geht zunächst an die obere Grenze", erklärte Porzner. An Beratern und Anwälten liegt es dann, sich vernünftig zu verständigen.

Einen Prüfer ablehnen, geht im Übrigen nicht. Dafür gibt es keinen Rechtsanspruch. Da half es auch nichts, dass Dr. Meyerhuber einen neuen Amtsservice anregte: „Wie wähle ich meinen Lieblingsprüfer?"




 


Wochenzeitung, 31.10.2015

„Notwendiges Übel oder immanente Bedrohung?" Unternehmerabend mit dem Thema „Betriebsprüfung – Katastrophe oder Chance?" sorgte für große Resonanz in der Feuerbach-Akademie

ANSBACH (dk) – Die Außenprüfung, im Volksmund auch als Betriebsprüfung bekannt, ist ein Mittel der Finanzverwaltung zur Überprüfung der Angaben von Steuerpflichtigen. Kündigt sich das Finanzamt zur Betriebsprüfung an, schrillen in vielen Unternehmen die Alarmglocken. Um Klarheit über den Zweck dieser Prüfung zu schaffen, informierte die Feuerbach-Akademie rund 100 Gäste am Unternehmerabend über dieses Thema."

Aus drei unterschiedlichen Sichtweisen heraus wurde die Betriebsprüfung, die bei Unternehmern immer wieder für Unruhe sorgt, unter die Lupe genommen. Denn die Referenten Martin Porzner, Leiter der Abteilung Betriebsprüfung des Finanzamtes Ansbach, Gunther Düll, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, sowie Dr. Alfred Meyerhuber, Fachanwalt für Steuerrecht, beleuchteten den Ablauf der Außenprüfung aus ihrer jeweils eigenen fachlichen Perspektive. Prozner stellte klar, dass Betriebsprüfer, die als Visitenkarte der Finanzverwaltung gelten, sich im Gegensatz zur Steuerfahndung immer ankündigen. Bei kleineren Unternehmen müsse dies mindestens zwei Wochen vor der Prüfung erfolgen, bei größeren Unternehmen sogar vier Wochen vorher. Der Ort, an dem die Prüfung durchgeführt wird, ist in aller Regel ein Bereich im Unternehmen. Sollte die Bereitstellung der Räumlichkeiten durch das Unternehmen nicht möglich sein, erfolge die Prüfung beim Steuerberater oder an der Amtsstelle. Der Regelprüfungszeitraum betrage bei kleineren Unternehmen drei Jahre.

 

Größere Unternehmen müssen sich nach einer ersten Prüfung alle vier Jahre einer sogenannten Anschlussprüfung unterziehen. Sollten während des Prüfungszeitraums irgendwelche Unstimmigkeiten auftauchen und straffällige Gegebenheiten zu vermuten sind, die durch das Unternehmen nicht begründbar sind, kann eine Erweiterung des Regelprüfungszeitraumes angeordnet werden. Es gebe kaum Chancen, sich rechtlich gegen eine Erweiterung zu verteidigen, erläutere Dr. Meyerhuber. Demzufolge sei auch der Umgangston ein wichtiges Indiz für den Zustand der Betriebsprüfung. Düll rät daher zu einer offenen Mitarbeit, anstatt irgendwelche Dokumente geheim zu halten, die sich negativ auf das Unternehmen auswirken könnten. Denn hinter dem Prüfer sitzt die Bußgeld- und Strafsachenstelle in Nürnberg („BuStra"), die bei einer Auffälligkeit, sei es nur eine Vermutung auf eine vermeintliche Steuerhinterziehung, unverzüglich vom Prüfer in Kenntnis gesetzt werden muss. Bei schwereren Vergehen wird auch die Steuerfahndung („Steufa") eigeschaltet, die eines Morgens ganz plötzlich vor der Tür stehen kann. Um das und die damit verbundenen Konsequenzen wie mögliche Freiheitsstrafen zu vermeiden, sollte man von Anfang an alle geforderten Unterlagen bereitstellen und mit dem kleinsten Übel, dem Betriebsprüfer, zusammenarbeiten.