Wochenzeitung, 14. November 2015

Rechtliche, wissenswerte und aktuelle Fakten über das Eigentumswohnungsrecht - Experten erläutern Rechte und Pflichten in der Feuerbach Akademie

ANSBACH (dk). Mehr als 60 Interessierte folgten der Einladung der Feu-erbach Akademie am 5. November zum Info-Donnerstag zum Thema „Meine Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer".

Dr. Malte Schwertmann, Vorsitzender der Feuerbach Akademie Ansbach, konnte als Referenten zwei Spezialisten aus der Praxis begrüßen. Rechtsanwalt Christian Zimmermann führte zunächst in die Grundlagen des Wohnungseigentumsrechts ein und erläuterte die gesetzlichen Feinheiten von Eigentums- und Nutzungsrechten. Danach berichtete Ute Spahr von der Kehrberger Immobilien Management GmbH aus ihrer langjährigen Erfahrung als Hausverwalterin. Vielen Eigentümern ist gar nicht klar, dass sie mit Kauf einer Eigentumswohnung anteilig für die gesamte Immobilie mit aufkommen müssen. So sei die Überraschung später groß, wenn auf die Eigentümer erhebliche Instandhaltungskosten zukommen, die sie auf den ersten Blick gar nicht betreffen.

 

So müsse auch der Eigentümer im Erdgeschoss in der Regel für den Erhalt des Fahrstuhls aufkommen. Ist die Eigentümerversammlung das „Parlament" der Eigen-tümer, so ist der Verwalter dass ausführende Organ. Allerdings kümmere sich, so Spahr, der Verwalter nicht automatisch um die Nebenkostenabrechnung für den Mieter, wenn die Eigentumswohnung vermietet ist. Laut Rechtsanwalt Zimmermann existieren gerade bei der Vermietung von Eigentumswohnungen viele Fallstricke. So ist dringend empfehlenswert, den Mietvertrag auf die Regelungen der Eigentümerversammlung, insbesondere bei den Abrechnungsschlüsseln, abzustimmen. Vorsicht sei daher bei der Verwendung von Formularverträgen geboten. Kontrovers wurde am Ende mit den Zuhörern diskutiert, wer für einzelne Instandhaltungsmaßnahmen aufkommen müsse. Wer muss für den Austausch oder die Reparatur von Fenstern und Türen haften, der Wohnungseigentümer oder die Eigentümergemeinschaft?

Gibt es dazu keine ausdrücklichen Regelungen in der Teilungserklärung, so ist in der Regel die Eigentümergemeinschaft in der Pflicht, so der Fachanwalt für Wohnungs-eigentumsrecht. Als Fazit stellte Ute Spahr fest, dass eine gute und professionelle Hausverwaltung den Eigentümern viel Zeit und Ärger ersparen kann.

Streitigkeiten zwischen den Eigentümern können vermieden und die Werthaltigkeit der Wohnung erhalten werden.

 




 


Fränkische Landeszeitung, 14. November 2015

„Die Pflichten als Eigentümer" - Rechtliches zu Wohnungen

ANSBACH (cc) – Vielen Eigentümern ist nicht klar, dass sie mit dem Kauf einer Eigentumswohnung anteilig für die gesamte Immobilie aufkommen müssen. In der Feuerbach Akademie hörten sich mehr als 60 Interessierte die Tipps von Experten zu Rechten und Pflichten in der Eigentümergemeinschaft an.

Dass beispielsweise auch der Eigentümer im Erdgeschoss in der Regel für den Erhalt des Fahrstuhls aufkommen muss, mag nicht jedem einleuchten. Den Verteilungsschlüssel für einzelne Kostenpositionen können die Eigentümer in einer Teilungserklärung sowie durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung anpassen, hieß es. Vor dem Erwerb einer Wohnung empfehle sich daher ein Blick in die Beschlusssammlung.

 

Fachanwalt Christian Zimmer (meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft) riet dazu, den Mietvertrag auf Regelungen der Eigentümerversammlung abzustimmen.

Ist die Eigentümerversammlung das „Parlament", dann ist der Verwalter das ausführende Organ. Er erstellt etwa den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnungen – kümmert sich aber nicht automatisch um die Nebenkostenabrechnung für den Mieter, so Ute Spahr (Kehrberger Immobilien).