Fränkische Landeszeitung, 6. Juli 2018

„Wir saufen gerade ab" - Datenschutzgrundverordnung sorgt für reichlich Verwirrung

ANSBACH – Die Telefone im Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht stehen in diesen Tagen nicht mehr still und auch E-Mails gehen massenhaft ein. Der Grund sind fünf Buchstaben, die für viel Verwirrung sorgen: DSGVO. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung gilt seit dem 25. Mai und betrifft zum Beispiel Unternehmen, Behörden, Selbstständige und Vereine. Sinn und Zweck der DSGVO ist ein besserer Verbraucherschutz.

„Ich habe einen solchen Ansturm an Anfragen noch nie erlebt. Es scheint so, dass viele Betriebe und Vereine sich erst jetzt mit dem Thema beschäftigen", sagte Alexander Filip vom Landesamt für Datenschutzaufsicht, bei einem Vortrag in der Feuerbach Akademie. „Um es salopp zu formulieren: Wir saufen gerade ab." An manchen Tagen gingen bis zu 100 Anfragen zur neuen Datenschutzgrundverordnung ein, so Filip. Sie gilt für alle Unternehmen in der Europäischen Union, die personenbezogenen Daten sammeln, speichern, übertragen oder verarbeiten. Doch was sind das für Daten? Darunter fallen beispielsweise Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adressen von Computern, so der Experte. Die Informationspflicht und ein Verzeichnis über die Datenverarbeitung seien die zwei wichtigsten Punkte in der neuen Verordnung. Muster-Vorlagen, wie ein korrektes Verzeichnis zur Datenverarbeitung aussieht, hat die Behörde auf ihrer Homepage bereitgestellt.

 

Informationspflicht bedeutet für ein Unternehmen, das es Kunden dar-über aufklären muss, wie es die Daten verarbeitet, wer sich um den Datenschutz im Betrieb kümmert und wie lange die Informationen über den Kunden gespeichert bleiben. In der Praxis ist das oftmals schwierig, beispielsweise bei einer Bestellung beim Pizza-Lieferdienst oder einer Terminvereinbarung beim Arzt. Das weiß auch Alexander Filip. „Bemühen Sie sich die beiden Punkte richtig umzusetzen. Denn Sie haben die Rechenschaftspflicht und müssen beweisen, dass Sie alles richtig gemacht haben", richtete er sich an die Zuhörer. Wenn nicht, sind Bußgelder von bis zu vier Prozent des Umsatzes fällig. Im Jahresdurchschnitt verhängt das Landesamt 20 bis 25 Bußgelder. „Die Anzahl wird kurzfristig nicht steigen" sagte der Datenschützer.

Auch Dr. Christian Teupen, Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht bei der meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft, hat im Moment alle Hände voll zu tun. „Es besteht viel Unsicherheit, was die neue Verordnung betrifft. Es gibt massenhaft Anfragen. So eine Situation habe ich bei noch keinem neuen Gesetz erlebt", sagte Teupen. Er wies darauf hin, dass Unternehmen, Vereine oder Behörden einen Datenschutzbeauftragten brauchen, wenn mehr als zehn Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten zu tun haben.