Fränkische Landeszeitung, 27. Oktober 2017 

EU regelt Datenschutz neu: Bußgelder drohen. Vortrag vor knapp 100 Zuhörern – Tipp: Selbstständige sollten neue Verordnung kennen

ANSBACH (dm) – In Sachen Datenschutz kocht jedes Land in der Europäischen Union im Moment sein eigenes Süppchen.

Mit dem Flickenteppich an unterschiedlichsten Regelungen ist ab 25. Mai im kommenden Jahr Schluss: Dann gilt für alle Länder die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unternehmen, Behörden, Vereinen und Freiberuflern bleibt also nicht mehr viel Zeit. Die Feuerbach-Akademie hat zusammen mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken, den Wirtschaftsjunioren Ansbach und dem Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern – dazu eine Veranstaltung organisiert. Deren Thema: „Datenschutz ganz neu – Was bringt die EU-Datenschutz-Grundverordnung für Ihr Unternehmen?" Referent war Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Ansbach.

Und er machte gleich zu Beginn klar: „Datenschutz hat keinen Funfaktor." Trotzdem zeigte er sich überrascht über das große Interesse an seinem Vortrag, denn knapp 100 Zuhörer waren am Mittwochabend in der Feuerbach-Akademie.

Die neue Verordnung ist knapp 100 Seiten dick, und sie gilt für alle Unternehmen in der EU, die personenbezogene Daten sammeln, speichern, übertragen oder verarbeiten. Doch was sind personenbezogene Daten? Darunter fallen Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Telefonnummer oder IP-Adressen von Computern, so Kranig. 

 

Für Betriebe, die gegen die neue Verordnung verstoßen, kann es teuer werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise bis zu vier Prozent des Gesamtumsatzes eines Unternehmens. „Wir sind die Guten einerseits, wenn wir Sie beraten. Aber wir sind auch die Bösen, wenn wir Sie kontrollieren und Bußgelder verhängen", so der Referent.

Rund 2000 Beschwerden gegen Datenschutzverletzungen erhält das Landesamt pro Jahr. Und jeder gehen Kranig und seine Mitarbeiter nach. „Im Fokus steht der Betroffene. Sie müssen offenlegen, wer Sie sind und was Sie mit den Daten machen wollen", sagte der Amtspräsident in Richtung der Zuhörer.

Die Infos etwa auf einer Gewinnspiel-Karte müssten in klarer und einfacher Sprache sein. Unternehmen müssten den Nutzern künftig die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der Daten, die Dauer der Speicherung oder die Weitergabe an Daten-Verarbeiter mitteilen. „Was wir in Europa geregelt haben, wird auch Auswirkungen auf die USA haben und weiter über die EU hinaus Ausstrahlung haben", so Kranig. Mit dem Vertrag solle in Zukunft jeder erfahren können, welche Daten über ihn gesammelt werden. Und das innerhalb von vier Wochen. Auch müsse die betreffende Firma während der Frist mitteilen, an wen sie die Daten weitergegeben habe. Betroffene hätten zudem das Recht auf Löschung der Daten und das Recht, sie zu einem anderen Betrieb zu übertragen.

Eine weitere Neuerung sei: „Sie müssen uns nachweisen, dass Sie ordnungsgemäß mit den Daten umgehen." Der Jurist empfahl, sich rasch mit der neuen Verordnung ausei-nanderzusetzen. Und er betonte: „Datenschutz ist Chefsache, und Sie müssen alle mit-nehmen."

 

 

 




 


Wochenzeitung, 4. November 2017

Die neue Datenschutz-Grundverordnung. Thomas Kranig referierte über die Bestimmungen und Auswirkungen der europäischen Verordnung

ANSBACH (asc) – Welche Auswirkungen haben die neuen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung? Dieser und anderen Fragen widmete sich Thomas Kranig in seinem Vortrag in der Feuerbach Akademie.

Der Präsident des Bayerischen Landesamt für Datenschutz, Thomas Kranig, hielt vergangenen Mittwoch einen Vortrag über die neue Datenschutz-Verordnung der EU. Organisiert hat diesen die Feuerbach Akademie in Zusammenarbeit mit der IHK Nürnberg, den Wirtschaftsjunioren Ansbach und dem Bund der Selbständigen Ge-werbeverband Bayern.

Die Europäische Union führte im Jahr 1995 Datenschutz-Richtlinien ein, an die sich alle EU-Mitgliedsstaaten halten und sie bindend in ihren eigenen Ländern umsetzen müssen. Problem dabei waren allerdings die unterschiedlichen Auslegungen. So entstand in Europa ein bunter Flickenteppich aus verschiedenen Bestimmungen. Ge-rade für internationale Unternehmen ist dies mit sehr viel Aufwand verbunden. Bisher mussten sie sich nämlich über die unterschiedlichen Rechtslagen mühsam informieren. Zudem suchten sich viele Unternehmen Länder zum Ansiedeln aus, in denen die Rechtsbestimmungen weniger streng sind.

Das soll sich durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung, kurz: DSGV ändern. Diese ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und gilt ab 25. Mai 2018. „Wir befinden uns momentan in einer Vorbereitungs- bzw. Umsetzungsphase", so Kranig.

 

Es bleibe abzuwarten wie die Regelungen in der Praxis angewendet werden, schließlich gebe es in der EU unterschiedliche Sensibilitäten. Beispiel dafür sei die Videoüberwachung im öffentlichen Raum, die in Großbritannien längst gang und gäbe sei, der man in Deutschland allerdings weiterhin kritisch gegenüberstehe. Es werde schwierig, das deutsche und das europäische Recht auf allen Ebenen zusammenzubringen.

Das stelle für viele Bereiche eine große Herausforderung dar, konstatierte Kranig.

Die DSGV sei auch für Geschäfte mit dem europäischen Ausland ein „sinnvoller Rechtsrahmen". Gerade amerikanische Unternehmen würden sich nach den europä-ischen Standards richten.

Kranig stellte die Anforderungen, welche die DSGV für die Datenverarbeitung bedeutet, vor. Unternehmen müssten insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten auf die neuen Regelungen achten.

Man müsse bei null anfangen und dürfe nicht versuchen, die Verordnung im Sinne der alten, deutschen Gesetz zu interpretieren.

Die Stärkung des Betroffenen war ein Ziel der Verordnung. Beispielsweise bei der Informationspflicht reiche es zukünftig nicht mehr aus, in unleserlicher Schriftgröße einen Text über die AGB abzudrucken. Der Informationstext muss in gerader, leicht verständlicher Form vorliegen.

Es werde spannend zu sehen wie die Regelungen letztendlich in der Praxis eingehalten werden.