Fränkische Landeszeitun, 1. Dezember 2012

Die Tücken des Abgabenrechts. Veranstaltung in der Ansbacher Feuerbachakademie

Ansbach (sh) – Das kommunale Abgabenrecht, insbesondere für Wasser und Abwasser, ist eine spannende Sache – für Bürger ebenso wie für die Sachbearbeiter in den Städten und Gemeinden. Die Feuerbachakademie in Ansbach nimmt sich dieses Spannungsfeldes inzwischen regelmäßig an.

„Das ist wirklich gut mit Themen aus dem Alltag. Wir sind gleich zu fünft da", erzählte Peter Schubert, geschäftsleitender Beamter bei der Stadt Wassertrüdingen. Dass sich die Kommunalabgabenexpertin des Bayerischen Gemeindetages, Dr. Juliane Thimet, und der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Otto Schaudig, als Referenten nicht immer einig sind, steigert das Interesse eher noch.

 

Dieser Tage fanden die Seminarteilnehmer 46 Seiten „Aktuelle Rechtsprechung zur Wasserver- und Abwasserentsorgung" vor. Ein Thema: Die Flächenbegrenzung. Dr. Thimet schildert das Problem aus der Sicht von Landwirten. Da aufgrund der Vorgaben bei einem Bauern innerorts und seinem Kollegen außerorts bei der Berechnung der Abgaben oft „nicht das gleiche Ergebnis rauskommt", gebe es Spannungen. Schaudig kann aus richterlicher Sicht kein Problem erkennen. Schließlich seien die Gesetze so, dass „innen" und „außen" eben nicht vergleichbar sind.

Interesse weckte die Frage, wann ein Grundstückseigentümer eine Wasser- oder Abwasserleitung nicht nur dulden, sondern auch im Boden belassen muss. Dr. Thimet empfahl als „letzten Notnagel" Paragraph 93 des Gesetztes zur Ordnung des Wasserhaushaltes.