Wochenzeitung, 2. November 2013 

Nachfolge gestalten. Fachabend zu Unternehmensnachfolge und Mediation

Ansbach (jb). Das Zentrum für Mediation veranstaltete in Kooperation mit der Handwerkskammer für Mittelfranken und der IHK Nürnberg für Mittelfranken einen Fachabend zum Thema Unternehmensnachfolge in der Feuerbachakademie.

Die Referenten Jürgen Belian, Projektleiter der Programme Gründercoaching Deutschland, Rechtsanwalt Dr. Malte Schwertmann, Arndt Köhnlein, Fachberater für Unternehmensnachfolge, Unternehmensberater Joachim Fuoss und Wirtschaftsmediator Joachim Hund-von Hagen behandelten das Thema unter den Gesichtspunkten Steuern, Recht, Betriebswirtschaft und Konfliktlösung durch Mediation. So müssten bei einer Nachfolge im Betrieb die Art des Unternehmens und der Zeitpunkt der Übergabe, zu Lebzeiten oder nach einem Todesfall, beachtet werden, führte Dr. Schwertmann, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in das Thema ein. Bei Einzelunternehmen ginge der Betrieb beispielsweise direkt an den Erben, falls dieser es so wünscht, bei Gesellschaften müsse das Objekt zunächst aufgelöst werden.

 

Für eine Unternehmensnachfolge sollte der Erbe somit nicht nur testamentlich, sondern auch im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. Jedoch seien durch die verschiedenen Rechtsformen Konflikte vorprogrammiert, was häufig eine Mediation nötig mache.

Steuerberater Köhnlein erzählte von seinen persönlichen Erfahrungen, als er das Familienunternehmen von seinem Vater übernommen habe. Er wies darauf hin, dass zur Zeit paradiesische Zustände bei Schenkungen herrschten, was sich aber in naher Zukunft wieder ändern werde. Unternehmensberater Fuoss ging auf die drei Möglichkeiten der Übertragung ein.

So könne ein Betrieb, der immer einen wirtschaftlichen, einen steuerlichen, aber auch einen gefühlten Wert habe, sowohl verkauft, als auch verpachtet oder verschenkt werden.

Abschließend ging Joachim Hund-von Hagen auf Konfliktlösungen per Mediation ein, bevor die rund 40 Gäste in die Diskussionsrunde einstiegen.

 




 


Fränkische Landeszeitung, 28. Oktober 2013

Konflikte per Mediation lösen. Informationsabend in der Ansbacher Feuerbachakademie – Rat: Klausel im Testament

ANSBACH (sh) – Bei einer Unternehmensnachfolge will allerhand bedacht sein: Verpachten, Verkaufen, Verschenken sind die drei grundsätzlichen Möglichkeiten. Gesellschaftsrechtliche Aspekte spielen eine Rolle, aber auch steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen sind zu überlegen. Und gar nicht so selten kommt es zu Konflikten. Ein Informationsabend in der Ansbacher Feuer-bachakademie stellte den Lösungsweg Mediation vor.

„Dieser Abend hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren und konkrete Lösungsansätze mitzunehmen", so stand es auf der Einladung zu lesen. Das Ansbacher „Zentrum für Mediation", die Handwerkskammer für Mittelfranken sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken hielten Wort.

Der Ansbacher Rechtsanwalt Dr. Malte Schwertmann warb bei den Handwerkern und Firmenchefs dafür, sich schon zu Lebzeiten zu überlegen „was will ich errei-chen". Testament und Gesellschaftsvertrag müssten deckungsgleich sein.

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Arndt Köhnlein forderte, bei allen steuerlichen Überlegungen bei einer Unternehmensnachfolge die Sozialabgaben und Renten nicht zu vergessen. Für Schenkungen herrschten „im Moment noch paradiesische Zustände".

 

Joachim Fuoss von der Handwerkskammer machte auf den Unterschied zwischen dem „gefühlten Wert" einer Firma („mein Lebenswerk") und dem betriebswirtschaftlichen Wert („Was wird verdient?") aufmerksam. Beide hätten ihre Berechtigung und zwischen beiden könnten Welten liegen.

An Joachim Hund-von Hagen, Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator aus Frankfurt, lag es, den Weg der „Mediation" vorzustellen. An einem Beispiel zeigte er, wie sich eine Gerichtslösung und eine Mediation unterscheiden.

Eine Mediation koste weniger, „und es geht schneller", erklärte Hund-von Hagen. Vor allem bei Familienunternehmen sei es wichtig, sich nicht heillos zu zerstreiten. Aufgrund der Vertraulichkeit müsse keine Partei fürchten das Gesicht zu verlieren. Hinzu komme, dass eine Mediation immer auf die Zukunft hin ausgerichtet sei. Der Anwalt empfahl, im Gesellschaftsvertrag und im Testament eine Mediationsklausel aufzu-nehmen, das heißt: Vor einer Klage muss eine Mediation versucht werden.

Rechtsanwältin Christine Krieg vom „Zentrum für Mediation" riet, sich bei der Suche nach einem Mediator von der IHK oder der Handwerkskammer beraten zu lassen.