Fränkische Landeszeitung, 14. November 2013

„Teuer erkaufte Gerechtigkeit“. Feuerbachakademie: Infos zu Abwassergebühren

 Ansbach (sh) – Das Kommunalabgaberecht macht es keinem einfach: den Gemeinderäten nicht, den Verwaltungsbeamten nicht, nicht den Juristen und schon gar nicht dem Bürger. Und weil dem so ist, bietet die Feuerbachakademie Ansbach einmal im Jahr ein ganztätiges Seminar für Praktiker an. Dieser Tage ging es unter anderem um die gesplittete Abwassergebühr, „eine teuer erkaufte Gerechtigkeit“.

Das Zitat stammt von der Leitenden Verwaltungsdirektorin des Bayerischen Gemeindetages, Dr. Juliane Thimet. Hintergrund ist die Überlegung, das Entsorgen von Schmutzwasser von dem Beseitigen von Niederschlagswasser, also im Wesentlichen von Regen, gebührenmäßig zu trennen. Supermärkte beispielsweise haben wenig Schmutzwasser aus Waschbecken und Toiletten, aber viel Niederschlagswasser, weil große Flächen versiegelt sind. Doch wie wird die Gebühr errechnet? Wie wird sie erhoben? Per Anhörungsverfahren oder per Selbstauskunft? Wie kommt man zum Grundstücksabflussbeiwert? Ist eine Terrasse zu berücksichtigen und sind Rasengittersteine aufzunehmen? Fragen über Fragen.

„Angeschlossener Rasengitterstein“

Dr. Thimet beantwortete sie nicht nur mit Sachkunde, sondern auch mit Humor und als Praktikerin. Bei der Terrasse und den Rasengittersteinen empfahl sie den Vertretern der Städte und Gemeinden Zurückhaltung: „Entscheidend ist, was an die Kanalisation angeschlossen ist. Haben Sie schon mal einen angeschlossenen Rasengitterstein gesehen?“ Vor allem kleinere Städte und Gemeinden fürchten den Aufwand und die Kosten, die nötig sind, um solch eine gesplitterte Abwassergebühr einzuführen. „Es mag zwar gerechter sein, aber alles zusammengerechnet, kommt es unterm Strich womöglich sogar teurer“, hieß es am Rande der Veranstaltung.

 

Am Ende wagte die Juristin einen Ausblick auf ein „total spannendes“ Thema: Wie will man es in Bayern mit der Straßen-Entwässerung halten? Anlass ist ein Urteil aus Nordrhein-Westfalen. Das Oberverwaltungsgericht dort stärkte die Position der Gemeinden. Dr. Thimet möchte über Folgendes nachdenken: Dürfen Landkreise, dürfen der Freistaat und der Bund mit „Abspatz-Verträgen“ Gemeinden die Last der Abwasserbeseitigung von ihren Straßen aufbürden? Die Leitende Verwaltungsdirektorin aus Oberbayern hat bei den Seminaren in der Feuerbachakademie einen Vertreter der Gerichtsbarkeit an ihrer Seite, Otto Schaudig Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), erläutert aktuelle Entscheidungen. Die beiden sind ein eingespieltes Team. Praxis und Rechtsprechung treffen aufeinander. Dr. Thimet und Schaudig sind nicht immer einer Meinung und müssen es auch nicht sein. Und natürlich sind jederzeit Fragen möglich. „Es herrscht einigermaßen Ratlosigkeit“, stellte Schaudig beim „Starkverschmutzerzuschlag“ fest, den eine Autobahnraststätte zahlen sollte, nicht weil das Abwasser besonders gereinigt werden musste, sondern weil es so viel ist. Die Gemeinde scheiterte mit ihrem Bescheid. Doch wie mit solchen Fällen umgehen? „Vielleicht haben Sie eine Idee. Ich wäre dankbar“, wandte sich Schaudig an die Praktiker.

Vertragsverlängerung bis zum Jahr 2018

Die Feuerbachakademie scheint mit ihrem Kommunalabgaben-Seminar und den beiden Referenten einen Nerv bei den Verantwortlichen in den Gemeinden getroffen zu haben. Der Saal war voll. „Wir mussten viele abweisen“, sagte Dr. Alfred Meyerhuber von der Akademie. Gleichzeitig verkündete der Anwalt eine Vertragsverlängerung: „Dr. Thimet und Schaudig wollen mindestens bis 2018 weitermachen.“ Die Botschaft wurde mit Beifall aufgenommen.